Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung
LAufnGDVAnlage 2 Verteilerschlüssel in Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 LAufnGDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.