Gesetze / Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen LArbWoV § 1b Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes Stand: 10.06.2019 Bund Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.