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§ 1b LArbWoV — Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.