Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 38a Umwandlung eingetragener Genossenschaften

Bund2 Fassungen

Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden; für die Umwandlung gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.

§ 38 § 39