Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 38 Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen
Stand: 10.06.2019
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.
Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpGStand: 10.06.2019
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.