Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LAVE-Errichtungsgesetz
LAVEEG§ 7 Übergang von Rechten und Pflichten
Stand: 26.08.2026
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes übernimmt das Landesamt im Rahmen der übertragenen Aufgaben nach § 2 die Rechtsnachfolge für das bisherige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.