Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 96 Sorbisch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/96#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachpraxis

a)

Sprachproduktion und Sprachrezeption,

b)

soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,

c)

Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,

2. Sprachwissenschaft

a)

Theorien, Modelle und System,

b)

Entwicklung und Geschichte der sorbischen Sprachen, Varietäten, Stile,

c)

funktionale und mediale Aspekte der Sprache,

d)

Spracherwerb, Mehrsprachigkeit,

3. Literaturwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft; Textanalyse und Textinterpretation; Komparatistik,

b)

Entwicklung der sorbischen Literatur, Epochen, Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke,

c)

Reflexion von Literatur in ihrer historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung,

d)

digitale Medien und Literatur,

4. Kulturwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,

b)

Ethnologie und Minderheitenforschung sowie

5. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs; Sorbisch als Mutter-, Zweit- und Fremdsprache,

b)

Theorie und Methodik des Unterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,

c)

Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen Fachunterrichts,

d)

literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/96#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachpraxis: sichere Anwendung von Lexik, Grammatik und Ausdruck des Ober- oder Niedersorbischen,

2. Sprachwissenschaft: Kenntnis der Geschichte der sorbischen Sprachen von der Ausgliederung aus dem Urslawischen bis zur Gegenwart einschließlich der Stellung des Sorbischen im Rahmen der slawischen Sprachen; Kenntnis der Struktur des Ober- und Niedersorbischen, von Lexikologie und Wortbildung; Analyse sorbischer Texte,

3. Literaturwissenschaft: Überblick über Methoden, Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung der sorbischen Literatur seit ihren Anfängen einschließlich wichtiger Werke der ober- und niedersorbischen Literatur aus verschiedenen Epochen, sorabistische Literaturgeschichtsschreibung, Interpretation sorbischer Texte,

4. Kulturwissenschaft: Kenntnis der Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben sowie der materiellen und geistigen Volkskultur, Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen des sorbischen Volkes und

5. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Sorbischunterrichts am Gymnasium auf der Grundlage von Vermittlungs- und Aneignungsstrategien sprachlich-kommunikativer Handlungen sowie unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Besonderheiten im sorbischen Muttersprachunterricht am Gymnasium; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/96#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers in ober- oder niedersorbischer Sprache statt.

§ 95 § 97