Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 95 Russisch
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/95#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachpraxis
a)
Sprachproduktion und Sprachrezeption,
b)
soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,
c)
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,
2. Sprachwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Sprachwissenschaft; russische Sprachgeschichte,
b)
Struktureigenschaften, Erscheinungsformen, Entwicklungstendenzen sowie soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte des Russischen,
3. Literaturwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Literaturwissenschaft; komparatistische Betrachtung slawischer Literatur,
b)
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,
c)
Entwicklung der russischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart,
d)
digitale Medien und Literatur,
4. Kulturwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,
b)
Ansätze der interkulturellen Kommunikationsforschung und
5. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,
b)
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
c)
Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen,
d)
literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/95#abs-2 (2) Zusätzlich sind nachzuweisen:
1. der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und
2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im russischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/95#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von russischsprachigen Texten,
2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der russischen Sprache, Probleme des modernen Russisch, Analyse russischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Russischen,
3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der russischen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation russischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang,
4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Russlands und der russischsprachigen Länder; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien; text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung sowie
5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Russischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Russischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/95#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in russischer Sprache statt.