Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 87 Kunst
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/87#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Kunstpraxis
a)
Grundformen des künstlerischen Gestaltens, raumbezogene Installationen, prozessorientierte Verfahren,
b)
Bilder unterschiedlicher Medialität in ästhetisch-künstlerischer Form,
c)
spielerisch-experimentelle Verfahren im Umgang mit Materialien und Medien,
d)
eigene künstlerische Positionen,
e)
künstlerischer Umgang mit digitalen Medien,
f)
Nachweis kunstpraktischer Kompetenzen mit Verteidigung des eigenen künstlerischen Konzepts,
2. Kunstgeschichte und Kunsttheorie
a)
grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen in der Geschichte der Kunst und der Gegenwart,
b)
historische Zusammenhänge zwischen Medien- und Kunstentwicklung,
c)
künstlerische Strategien der Ersten und Zweiten Moderne,
d)
Umbrüche, Funktions- und Paradigmenwechsel in der Kunst,
e)
Methoden und Diskussionen im Zusammenhang mit dem Bildbegriff und dem Begriff des Performativen,
f)
Entwicklung und Funktion visueller Medien und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten,
g)
ausgewählte rezeptionsästhetische Methoden, Werkanalyse- und Interpretationsverfahren sowie
3. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden und Medien des Kunstunterrichts und deren Kritik,
b)
Entwicklung der Kinder- und Jugendkultur sowie ihrer besonderen Ästhetik,
c)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
d)
Ergebnisse im Kunstunterricht, Evaluation kunstpädagogischer Prozesse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/87#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Kunstgeschichte und Kunsttheorie: Kenntnis der epochengeschichtlichen Grundlagen und Inhalte des Faches; Reflexionen zu künstlerischen Strategien der Ersten und Zweiten Moderne; Anwendung von Methoden und Inhalten der Rezeptions- und Bildwissenschaft; Beschreibung von Zusammenhängen der Medien- und Kunstentwicklung sowie von Wirkungsmöglichkeiten audio-visueller und bildkünstlerischer Medien; Einordnung von Künstlerinnen, Künstlern, Theorien und Kunstwerken im Zusammenhang mit grundlegenden Paradigmenwechseln in Kunstgeschichte und Kunsttheorie, Anwendung von Bild-, Gender-, Herrschafts-, Medien- und Identitätswissen im Zusammenhang mit Diskursen zur künstlerischen Positionsbildung und
2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion innovativer Unterrichtskonzepte aus der eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeit sowie als kreative Übersetzung historischer und aktueller künstlerischer Positionen sowie unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; didaktische Umsetzungsüberlegungen in angewandten Bereichen wie Design und Architektur; Reflexion kunstpädagogischer Entwürfe; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen, Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/87#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2.