Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 88 Latein

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/88#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprache

a)

Wortschatz, Grammatik,

b)

Geschichte der lateinischen Sprache,

c)

Prosodie und Metrik,

2. Literatur

a)

Lektüre wichtiger Autorinnen, Autoren und Werke aus Prosa und Dichtung in der lateinischen Originalsprache unter Berücksichtigung der Einflüsse griechischer Literatur,

b)

lateinische und antike Literatur- und Textgeschichte, Rezeption lateinischer Texte,

c)

Methoden der Textarbeit,

3. Antike Kultur

a)

Gesellschaft, Recht, Geschichte, Geographie,

b)

Kunst, Architektur,

c)

Mythologie, Religion, Philosophie und

4. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle, Konzepte und Methoden des altsprachlichen Unterrichts,

b)

curriculare Dokumente,

c)

Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/88#abs-2 (2) Zusätzlich sind das Graecum und das Latinum nachzuweisen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/88#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprache: Anwendung von Lexik, Grammatik und Stil durch Übersetzen vom Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt ohne Hilfsmittel; wissenschaftliche Sprach- und Stilbetrachtung auf der Grundlage eines sicheren methodischen Umgangs mit den einschlägigen Standardwerken,

2. Literatur: Interpretation lateinischer Texte im Zusammenhang des Werks, der Gattung und der Epoche; Einordnung lateinischer Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhang,

3. Antike Kultur: Überblick über die Inhalte der antiken Kultur, insbesondere der Geschichte und der Philosophie, sowie über das Fortwirken der Sprache und der Kultur, über die Verwurzelung europäischen Denkens und Handelns in der griechisch-römischen Antike und

4. Fachdidaktik: Kenntnis der didaktischen und methodischen Grundlagen des altsprachlichen Unterrichts und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Lateinunterrichts am Gymnasium in Spracherwerbs- und Lektürephasen unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/88#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf jeweils eine Autorin, einen Autor oder ein Werk aus Prosa und Dichtung gemäß Bereich nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a.

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