Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 77 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/77#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschen:
a)
System der Sprache: Phonologie, Orthographie, Lexikologie, Grammatik,
b)
Sprachgebrauch und sprachliches Handeln,
2. Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit:
a)
empirische Zweitspracherwerbsforschung,
b)
Erscheinungsformen migrationsbedingter Mehrsprachigkeit,
c)
Lernersprachen und Erwerbsverläufe, Spracherwerbsstufen,
3. Sprachdiagnostik und Sprachförderung:
a)
Verfahren der Sprachdiagnostik,
b)
Sprachfördermodelle und -förderplanung,
4. Migrationsforschung:
a)
Migrationsgeschichte und -politik Deutschlands,
b)
Schule, Sprache und Bildung in der Migrationsgesellschaft,
c)
Kulturstudien im Kontext von Deutsch als Zweitsprache sowie
5. Fachdidaktik:
a)
Theorien, Modelle und Konzepte des Lehrens und Lernens von Deutsch als Zweitsprache,
b)
Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
c)
Anforderungen an den sprachförderlichen und lernzieldifferenten Unterricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/77#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachwissenschaft: Kenntnis der Sprachstrukturen, Gebrauchsformen des Deutschen sowie Formen sprachlichen Handelns, Analyse sprachlicher Anforderungen im Fachunterricht,
2. Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit: Kenntnis von Theorien, Methoden und Ergebnissen der Zweitspracherwerbsforschung, Kenntnis von Spracherwerbsprozessen und Ergebnissen aktueller Mehrsprachigkeitsforschung,
3. Sprachdiagnostik und Sprachförderung: Kenntnis von Sprachdiagnoseverfahren sowie -instrumenten, Kenntnis von Sprachfördermodellen,
4. Kulturwissenschaftliche Perspektiven und Deutsch als Zweitsprache in der Migrationsgesellschaft: Kenntnis von kulturreflexiven, auch rassismuskritischen Perspektiven von Deutsch als Zweitsprache, der Migrationsgeschichte Deutschlands sowie von Bedingungen schulischer und sprachlicher Bildung in der Migrationsgesellschaft sowie
5. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente einschließlich der Niveaustufen DaZ; Theorien, Modelle und Konzepte zweitsprachlichen Unterrichts unter Beachtung der Besonderheiten des DaZ-Unterrichts; Planung, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen im DaZ-Unterricht unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an den lernzieldifferenten, fachübergreifenden und projektorientierten Unterricht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/77#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4.