Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 78 Englisch
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/78#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachpraxis
a)
Sprachproduktion und Sprachrezeption,
b)
soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,
c)
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,
2. Sprachwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung,
b)
soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte der heutigen Varietäten des Englischen,
c)
englische Sprachgeschichte,
3. Literaturwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft,
b)
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,
c)
Entwicklung der englischsprachigen Literaturen vom Mittelalter bis zur Gegenwart,
d)
digitale Medien und Literatur,
4. Kulturwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,
b)
Theorien des Fremdverstehens sowie Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleiches,
c)
länderspezifisches Orientierungswissen zu englischsprachigen Kulturräumen und ihrer historischen Entwicklung, insbesondere zu den Britischen Inseln sowie den USA und
5. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,
b)
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
c)
Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen,
d)
literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/78#abs-2 (2) Zusätzlich sind nachzuweisen:
1. Sprachkompetenz durch
a)
das Latinum oder
b)
Abschlüsse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und
2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/78#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von englischsprachigen Texten,
2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der englischen Sprache, Probleme des modernen Englisch als Weltsprache, Analyse englischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Englischen,
3. Literaturwissenschaft: Kenntnis der Epochen der englischsprachigen Literaturen, insbesondere der englischen und nordamerikanischen, deren Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke im jeweiligen historischen Umfeld sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation englischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang seit dem Mittelalter,
4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse der englischsprachigen Kulturräume, insbesondere der Britischen Inseln und der USA; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien; Interpretation text- und kontextbasierter Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung sowie
5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Englischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens, der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Englischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/78#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet in englischer Sprache statt.