Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 76 Deutsch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/76#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der germanistischen Sprachwissenschaft,

b)

System der Sprache: Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Lexikologie, Semantik,

c)

Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, Varietäten und Stile,

d)

funktionale und mediale Aspekte der Sprache,

e)

Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit,

2. Literaturwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft sowie theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,

b)

Entwicklung der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Epochen, Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke,

c)

Geschichte und Theorie der Kinder- und Jugendliteratur,

d)

Reflexion von Literatur in ihrer historischen, kulturellen, medialen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung seit dem Mittelalter und

3. Fachdidaktik

a)

Konzeptionen des sprachlichen, literarischen und medialen Lernens im Deutschunterricht einschließlich ihrer unterrichtspraktischen Umsetzung und Evaluation,

b)

Ziele und Kompetenzbereiche des Deutschunterrichts,

c)

methodische Gestaltung des Deutschunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/76#abs-2 (2) Zusätzlich ist nachzuweisen:

1. das Latinum oder

2. die Abschlüsse von zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/76#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachwissenschaft: Überblick über die Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, theoriegeleitete Analyse und Interpretation sprachlicher und kommunikativer Phänomene,

2. Literaturwissenschaft: Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft; Überblick über die Epochen der deutschen und deutschsprachigen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation deutschsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang sowie

3. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Deutschunterrichts am Gymnasium; theoretische Grundlagen von Vermittlungs- und Aneignungsstrategien kommunikativer Handlungen und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/76#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.

§ 75 § 77