Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 42 Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/42#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Wirtschaft

a)

sozioökonomische Grundlagen, Verbraucherpolitik,

b)

betriebswirtschaftliche Grundlagen,

2. Technik

a)

natur- und technikwissenschaftliche Grundlagen,

b)

Technik, Gesellschaft und Natur; technische Methoden und Verfahren,

3. Ökotrophologie

a)

Wirtschaftslehre des Haushalts,

b)

Ernährungslehre,

c)

Textilwarenkunde und -gestaltung,

d)

Wohnökologie sowie

4. Fachdidaktik

a)

Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,

b)

Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/42#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Wirtschaft: Kenntnis sozioökonomischer Probleme; Diskussion der Globalisierung in der Marktwirtschaft; Geldpolitik; Geldwirtschaft; Kenntnis der Begriffe und Prinzipien der Betriebswirtschaftslehre; Überblick über die Aufgaben in den Funktionsbereichen eines Unternehmens; Kenntnis der Funktionen von Markt und Wettbewerb sowie Verbraucherpolitik,

2. Technik: Nachweis von Fähigkeiten zu Denk- und Arbeitsweisen in technischen Disziplinen; Kompetenzen in der Arbeit mit Werkzeugen und Maschinen; Bewertung von Materialien und Fertigungsverfahren; Gegenüberstellung von industriellen, maschinellen und handwerklichen Verfahren; Kenntnis des umweltgerechten und nachhaltigen Einsatzes von Ressourcen,

3. Ökotrophologie: Bewertung von ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Erkenntnissen, Beschreibung von komplexen Sachverhalten unter Nutzung der Ernährungsökologie, Reflexion von Arbeitsprozessen und Aufgaben im Haushalt, Erörterung von Aspekten der Wohngestaltung, Kenntnis der Vielgestaltigkeit von Textilien und

4. Fachdidaktik: Theorien und Leitlinien des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen unter dem Aspekt der Hinführung zur Lebenswelt und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung erkenntnisunterstützender Mittel.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/42#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3.

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