Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 41 Tschechisch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/41#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachpraxis

a)

Sprachproduktion und Sprachrezeption,

b)

soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,

c)

Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,

2. Sprachwissenschaft

a)

ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung,

b)

soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Tschechischen,

3. Literaturwissenschaft

a)

ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der bohemistischen Literaturwissenschaft,

b)

theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,

c)

Entwicklung der tschechischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart,

d)

digitale Medien und Literatur,

4. Kulturwissenschaft

a)

ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,

b)

ausgewählte Theorien des Fremdverstehens,

c)

tschechische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie

5. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,

b)

Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,

c)

Grundlagen des sprachlichen und interkulturellen Lernens in der Grundschule,

d)

Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik für den Tschechischunterricht in der Grundschule.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/41#abs-2 (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im tschechischsprachigen Raum im Gesamtumfang von zwei Monaten nachzuweisen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/41#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von tschechischsprachigen Texten,

2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der tschechischen Sprache, Entwicklungstendenzen der tschechischen Sprache, Interpretation tschechischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Tschechischen,

3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der tschechischen Literatur; Interpretation tschechischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang,

4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Tschechiens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie

5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Tschechischunterricht in der Grundschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Tschechischunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/41#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4.

§ 40 § 42