Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 38 Katholische Religion
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/38#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Biblische Theologie
a)
Entstehungsgeschichte des Alten und Neuen Testaments,
b)
biblische Grundthemen wie Schöpfung, Väterzählung, Exodus, Psalmen, Jesus Christus, Paulus,
c)
biblisches Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie Christusverständnis,
d)
grundlegende Methoden und hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte,
2. Historische Theologie
a)
Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart,
b)
zentrale Themen der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte,
c)
ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie in historischer Perspektive,
3. Systematische Theologie
a)
Überblick über die Struktur der Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt,
b)
zentrale Themen der Dogmatik: Gotteslehre, Christologie, Eschatologie, Schöpfungslehre, Ekklesiologie, Sakramentenlehre,
c)
ausgewählte Themen der Moraltheologie und der christlichen Gesellschaftslehre,
d)
zentrale Themen der Fundamentaltheologie: theologische Hermeneutik, Ökumene, interreligiöser Dialog,
e)
aktuelle Fragestellungen und Ansätze der Dogmatik und Fundamentaltheologie sowie
4. Religionspädagogik und Fachdidaktik
a)
Konzeptionen der Religionspädagogik,
b)
religiöse Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter,
c)
Förderung religiöser Kompetenz und religionsdidaktische Elementarisierung theologischer Themen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
d)
Martyria, Diakonie und Liturgie im schulischen Zusammenhang.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/38#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Biblische Theologie: Überblick über die Entstehungsgeschichte des Alten und Neuen Testaments sowie ausgewählte zentrale biblische Themen; Grundkenntnisse zum biblischen Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie zum Christusverständnis; Kenntnis grundlegender Methoden und hermeneutischer Ansätze der Auslegung biblischer Texte,
2. Historische Theologie: Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart; Grundkenntnisse der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte und ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie,
3. Systematische Theologie: Kenntnis der Struktur der Theologie; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und christlichen Gesellschaftslehre sowie theologischen Ethik und
4. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Überblick über Konzeptionen der Religionspädagogik und religiöser Entwicklung und Sozialisation im Kindesalter; religionspädagogische und fachdidaktische Grundlagen religiösen Lernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/38#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik.