Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 37 Evangelische Religion

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/37#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Bibelwissenschaften

a)

wissenschaftliche Exegese des Alten und Neuen Testaments,

b)

Geschichte, Literatur und Religion Israels,

c)

Entstehung biblischer Schriften, die Bibel als Kanon, Bibelkunde,

d)

zentrale Themen der Geschichte, Literatur und Religion des frühen Christentums,

e)

hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte,

2. Kirchengeschichte

a)

Epochen der Kirchengeschichte und Geschichte des Christentums einschließlich Theologie- und Dogmengeschichte,

b)

Reformationsgeschichte, neuzeitliche Kirchengeschichte und Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts,

3. Systematische Theologie

a)

zentrale Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit,

b)

Geschichte und Grundprobleme der Ethik, Konzeptionen und Handlungsfelder,

c)

ausgewählte gegenwärtige Fragestellungen der Ethik,

4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen

a)

Konfessionskunde,

b)

Geschichte und Gegenwart der Weltreligionen, interreligiöser Dialog,

c)

Judentum und Islam sowie

5. Religionspädagogik und Fachdidaktik

a)

Handlungsfelder und fachdidaktische Ansätze der Religionspädagogik,

b)

Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts, rechtlicher Rahmen,

c)

religiöse Entwicklung und Sozialisation,

d)

ausgewählte religionspädagogische, fachdidaktische und methodische Fragestellungen; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/37#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Bibelwissenschaften: Grundkenntnisse der Geschichte, Literatur und Religion Israels und des frühen Christentums; Grundkenntnisse der Exegese zentraler Schriften des Alten und Neuen Testaments; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Theologie des Alten und Neuen Testaments; Grundkenntnisse in Bibelkunde,

2. Kirchengeschichte: Grundkenntnisse der Epochen der Kirchengeschichte und der Geschichte des Christentums einschließlich wichtiger Ereignisse der Theologie- und Dogmengeschichte, vertiefte Kenntnis der Reformationsgeschichte,

3. Systematische Theologie: Grundkenntnisse zentraler Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit, Grundkenntnisse der Geschichte der Ethik sowie ihrer Konzeptionen und Handlungsfelder,

4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen: Grundkenntnisse der christlichen Konfessionen, Überblick über die Weltreligionen und vertiefte Kenntnis zu Judentum und Islam, Grundkenntnisse zum interreligiösen Dialog und

5. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Kenntnis des Bildungs- und Erziehungsauftrags des Faches und Einordnung der gegenwärtigen Situation; Grundkenntnisse zur religiösen Entwicklung und Sozialisation im Kindesalter; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Reflexion ausgewählter Fragestellungen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/37#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik.

§ 36 § 38