Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 113 Metall- und Maschinentechnik
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/113#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Naturwissenschaftliche Aspekte:
a)
Grundlagen der Mathematik des Berufsfeldes,
b)
physikalische Grundlagen,
c)
chemische Grundlagen,
2. Technikwissenschaftliche Aspekte:
a)
Grundlagen der Konstruktions- und Fertigungstechnik,
b)
Grundlagen der Thermodynamik,
c)
Grundlagen der Produktionstechnik,
d)
Grundlagen der Automatisierungstechnik,
3. Berufsfelddidaktik:
a)
didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/113#abs-2 (2) In der Vertiefungsrichtung umfasst das Studium darüber hinaus:
1. Vertiefungsrichtung Produktionstechnik:
a)
Fertigungsverfahren,
b)
Antriebssysteme,
c)
Konstruktion, Fertigungstechnik, Fertigungsplanung,
2. Vertiefungsrichtung Energie-, Gebäude- und Versorgungstechnik:
a)
Strömungsmechanik,
b)
Wärme- und Stoffübertragung,
c)
Thermodynamik,
3. Vertiefungsrichtung Luftfahrzeugtechnik:
a)
Luftfahrzeugauslegung,
b)
Grundlagen der Luftfahrzeugsysteme,
c)
Grundlagen der Luftfahrzeuginstandhaltung und Reparaturtechnologien,
4. Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik:
a)
Antriebssysteme,
b)
Automobiltechnik,
c)
Fahrzeug- und Verkehrssicherheit sowie
5. Vertiefungsrichtung Elektrotechnik und Robotik:
a)
Grundlagen der Elektrotechnik,
b)
Software Engineering,
c)
Automatisierungstechnik.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/113#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Vertiefungsrichtung Produktionstechnik: Wirkungsweise, Funktion und Einsatz von ausgewählten Verfahren der Fertigungs- und Produktionstechnik; Aufbau und Wirkungsweise von Antrieben und Anforderungen an diese; Verfahren der Konstruktion und Fertigung; Konstruktion von sowie Anforderungen an und Einsatzziel von Werkzeugmaschinen; Organisation und Steuerung von Produktionssystemen; Anwendung von Schweiß- und Lötverfahren; Einsatz von Verfahren der Prozessautomation sowie der Zerspan- und Abtragetechnik; Arbeitssicherheit und Ergonomie; Arbeitsplanung; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in der Entwicklung der Produktionstechnik,
2. Vertiefungsrichtung Energie-, Gebäude- und Versorgungstechnik: Anforderungen an die Technik; Anlagenaufbau; Funktionsweise der Komponenten; Anlagenbetrieb sowie Anlagenauslegung wärme- und kältetechnischer Anlagen; technische Thermodynamik oder Strömungslehre in der Gebäudeenergie- und Versorgungstechnik; Energieeinsparung und Schadstoffemissionsminderung; Wärmepumpen; regenerative Energien; Betrieb und Instandhaltung von Energieanlagen; Aspekte der Nachhaltigkeit,
3. Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik: Anforderungen an Technik, Aufbau und Funktion fahrzeugtechnischer Systeme und Teilsysteme, insbesondere hinsichtlich der Fahrzeugkonzepte und Einsatzgebiete der Kraftfahrzeuge; ausgewählte Aspekte der Thermodynamik, Strömungslehre oder Fluidtechnik auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik; Ermüdungs- und Betriebsfestigkeit; besondere Aspekte des Zusammenwirkens von auch mechatronischen Fahrzeugkomponenten sowie von Fahrzeugen und von Teilsystemen im vernetzten Verkehrssystem; Verfahren der Maschinen- und Fahrzeugakustik; Verkehrssicherheit, insbesondere im vernetzten, automatisierten Fahren sowie Aspekte der Nachhaltigkeit,
4. Vertiefungsrichtung Elektrotechnik und Robotik: Modellstrukturen für die Prozessidentifikation; Einsatz von Mikrorechentechnik; Montage- und Handhabungsautomatisierung; Anwendung digitaler Messverfahren; Einsatz der Regel- und Automatisierungstechnik; Umgang mit ereignisdiskreten Systemen und Verhaltensmodellen; Möglichkeiten und Einsatz der Prozessmess- und -leittechnik; Steuerung diskreter Systeme auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, Modellierungsparadigmen und
5. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/113#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte der jeweiligen Vertiefungsrichtung nach Absatz 2.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/113#abs-5 (5) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung bei der Wahl von weiteren Vertiefungsrichtungen erstreckt sich auf je einen Schwerpunkt aus zwei Vertiefungsrichtungen nach Absatz 2.