Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 104 Bautechnik
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Technikwissenschaftliche Aspekte
a)
Bau- und Tragkonstruktionen des Hoch- und Ausbaus,
b)
Grundlagen des Tiefbaus,
c)
berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe,
d)
nachhaltiges Bauen in Neubau und Bestand,
2. Naturwissenschaftliche Aspekte
a)
Mathematik des Berufsfeldes,
b)
Wärme-, Feuchte- und Schallschutz im Berufsfeld sowie
3. Berufsfelddidaktik
a)
didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Bereich Baukonstruktion und Bauphysik: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; bauphysikalisch begründete Planung passfähiger Sanierungskonzepte; energetische Sanierung bestehender Gebäude unter Beachtung des thermischen und hygrischen Verhaltens von Bauteilen und Bauwerken; Möglichkeiten und Grenzen des Wärme-, Feuchte- und Schallschutzes aus konstruktiver sowie baustofflicher Sicht; Darstellung und Bewertung von ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten von Baukonstruktionen; Nachhaltigkeit im Bauwesen,
2. Bereich Baukonstruktion und Baustoffe: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; Eigenschaften und Stoffstrukturen von organischen und anorganischen Baustoffen; Prozesse und Verfahren zur Bau- und Werkstoffherstellung; Verhalten von Bau- und Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Darstellung und Bewertung von ökonomischen und ökologischen Aspekten von Baustoffen; Nachhaltigkeit im Bauwesen; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen, auch unter baurechtlichen Aspekten, sowie
3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.