Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 104 Bautechnik

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Technikwissenschaftliche Aspekte

a)

Bau- und Tragkonstruktionen des Hoch- und Ausbaus,

b)

Grundlagen des Tiefbaus,

c)

berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe,

d)

nachhaltiges Bauen in Neubau und Bestand,

2. Naturwissenschaftliche Aspekte

a)

Mathematik des Berufsfeldes,

b)

Wärme-, Feuchte- und Schallschutz im Berufsfeld sowie

3. Berufsfelddidaktik

a)

didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,

b)

Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,

c)

institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Bereich Baukonstruktion und Bauphysik: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; bauphysikalisch begründete Planung passfähiger Sanierungskonzepte; energetische Sanierung bestehender Gebäude unter Beachtung des thermischen und hygrischen Verhaltens von Bauteilen und Bauwerken; Möglichkeiten und Grenzen des Wärme-, Feuchte- und Schallschutzes aus konstruktiver sowie baustofflicher Sicht; Darstellung und Bewertung von ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten von Baukonstruktionen; Nachhaltigkeit im Bauwesen,

2. Bereich Baukonstruktion und Baustoffe: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; Eigenschaften und Stoffstrukturen von organischen und anorganischen Baustoffen; Prozesse und Verfahren zur Bau- und Werkstoffherstellung; Verhalten von Bau- und Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Darstellung und Bewertung von ökonomischen und ökologischen Aspekten von Baustoffen; Nachhaltigkeit im Bauwesen; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen, auch unter baurechtlichen Aspekten, sowie

3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/104#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.

§ 103 § 105