Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 103 Bildungswissenschaften

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/103#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung beruflicher Lehr- und Lernprozesse sowie

2. Pädagogische Psychologie.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/103#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung beruflicher Lehr- und Lernprozesse

a)

Struktur, Funktionen und Entwicklungen der beruflichen Bildung unter Berücksichtigung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Arbeitsmarkt sowie aktuellen Themen berufspädagogischer Forschung,

b)

Berufliche Sozialisation unter Berücksichtigung von Theorien, Modellen und Erkenntnissen zur Persönlichkeitsentwicklung in beruflichen Kontexten; Rollen und Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern berufsbildender Schulen,

c)

Planung, Gestaltung und Reflexion beruflicher Lehr- und Lernprozesse auf der Basis einschlägiger Theorien sowie aktueller wissenschaftlicher Forschungsergebnisse unter Beachtung kultureller Diversität, heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung,

d)

Modelle und Verfahren der Schulentwicklung und Qualitätssicherung einschließlich der Rolle der Lehrerinnen und Lehrer bei diesen Prozessen,

e)

Medienbildung; Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten; kritische Reflexion aus technologischer, gesellschaftlicher und anwendungsbezogener Perspektive,

f)

Organisation beruflicher Aus- und Weiterbildung im Kontext von offenen, digitalen Formaten und

2. Pädagogische Psychologie

a)

Lern-, Gedächtnis-, Instruktions- und Motivationspsychologie; Lernprozesse innerhalb und außerhalb der Schule,

b)

Entwicklungspsychologie des Jugendalters,

c)

Interaktion und Kommunikation in Lehr- und Lernprozessen,

d)

pädagogische Diagnostik, Beurteilung und Beratung; Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessung und -beurteilungen,

e)

Diagnose, Beratung, Prävention und Intervention bei Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/103#abs-3 (3) Die Prüfung umfasst eine schriftliche Prüfung zu einem der Bereiche nach Absatz 1 nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers.

§ 102 § 104