Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

LAP-mntDBWVV

§ 16 Abschlusslehrgang

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-1 (1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-2 (2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete

1.
Staatsrecht,
2.
Verwaltungsrecht,
3.
Betriebswirtschaftslehre,
4.
Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5.
Besoldungsrecht,
6.
Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7.
Haushalts- und Kassenwesen,
8.
Reise- und Umzugskostenrecht,
9.
Wehrersatzwesen,
10.
Verpflegung,
11.
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
12.
Organisation.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-3 (3) Die Lehrgebiete

1.
Bürgerliches Recht,
2.
Beschaffungswesen und
3.
Einsatzaufgaben

werden vertiefend behandelt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-4 (4) In den Lehrgebieten

1.
Volkswirtschaftlehre,
2.
Versorgungsrecht,
3.
Psychologie und
4.
Soziologie

beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.

§ 15 § 17