Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
LAP-mntDBWVV§ 16 Abschlusslehrgang
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-1 (1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-2 (2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-3 (3) Die Lehrgebiete
werden vertiefend behandelt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/16#abs-4 (4) In den Lehrgebieten
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.