Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

LAP-mntDBWVV

§ 15 Einführungslehrgang

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/15#abs-1 (1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn und den Grundzügen der einzelnen Lehrgebiete vertraut gemacht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/15#abs-2 (2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse vermittelt:

1.
Staatsrecht,
2.
Verwaltungsrecht,
3.
Bürgerliches Recht,
4.
Betriebswirtschaftslehre,
5.
Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
6.
Besoldungsrecht,
7.
Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
8.
Haushalts- und Kassenwesen,
9.
Reise- und Umzugskostenrecht,
10.
Wehrersatzwesen,
11.
Verpflegung,
12.
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
13.
Organisation,
14.
Beschaffungswesen,
15.
Informationstechnik,
16.
Kommunikation und Kooperation.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/15#abs-3 (3) In den Lehrgebieten

1.
Volkswirtschaftslehre,
2.
Versorgungsrecht,
3.
Bekleidung,
4.
Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen,
5.
Arbeits- und Lerntechniken

beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mntDBWVV/15#abs-4 (4) Die vermittelten Grundkenntnisse ermöglichen den Anwärterinnen und Anwärtern in der praktischen Ausbildung das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln.

§ 14 § 16