Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

LAP-mDBNDV

§ 19 Zwischenlehrgang II

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/19#abs-1 (1) Der Zwischenlehrgang II führt in die Aufgabengebiete des Praktikums II ein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/19#abs-2 (2) Schwerpunkte der fachtheoretischen Ausbildung sind

1.
operative Aufklärung (Anbahnung und Einsatzführung, nachrichtendienstliche Technik, Observation, operative Sicherheit),
2.
Auswertung und Steuerung der operativen Aufklärung.
§ 18 § 20