Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

LAP-mDBNDV

§ 14 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/14#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1.Einführungslehrgang1 Monat,
2.Praktikum I4 Monate,
3.Zwischenlehrgang I2 Monate,
4.Zwischenlehrgang II1 Monat,
5.Praktikum II12 Monate,
6.Abschlusslehrgang4 Monate.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/14#abs-2 (2) Während der Praktika finden die in § 24 aufgeführten praxisbezogenen Lehrveranstaltungen statt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/14#abs-3 (3) Der Zwischenlehrgang I schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnprüfung ist.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/14#abs-4 (4) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.

§ 13 § 15