Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
LAP-gehDAAV 2004§ 11 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Fachhochschule beauftragt werden.
Änderungsverlauf
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25.08.2021 Ausfertigung
§ 11 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2021 (BGBl. I 4058, 4456)
BGBl. 2021 I S. 4058
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