Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LAG-VO · GV. NRW. S. 122
Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen
10 Normen · Ausgangsfassung vom 21.02.2019 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Auswahlverfahren | 1 |
| § 7 — Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 3 Zuständige Stelle
- § 4 Vertragliche Verpflichtung und Vertragsstrafe
- § 5 Antragsverfahren
- § 6 Auswahlverfahren
- § 7 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
- § 8 Zuteilung der Studienorte, Mitteilung über die Auswahlentscheidung undNachrückverfahren
- § 9 Weitere Verpflichtungen
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
08.04.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.04.2024
GV. NRW. S. 227
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).