Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung
Kurtaxordnung§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Kurtaxe
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/4#abs-1 (1) Die Kurtaxe entsteht im Falle des § 3 Abs. 1 mit dem Tag des Eintreffens in einem Kurbezirk, im Falle des § 3 Abs. 2 mit der Inanspruchnahme der Kur- oder Erholungseinrichtungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/4#abs-2 (2) Die Kurtaxe wird mit ihrem Entstehen fällig.