Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung
Kurtaxordnung§ 3 Kurtaxpflichtiger Personenkreis
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/3#abs-1 (1) Kurtaxpflichtig ist, wer in einem Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kur- oder Erholungseinrichtungen gemacht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/3#abs-2 (2) Kurtaxpflichtig ist außerdem, wer die Kur- oder Erholungseinrichtungen zu Kur- und Erholungszwecken beansprucht, ohne in einem Kurbezirk seine Hauptwohnung zu haben.