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§ 4 Kurtaxordnung (Sachsen) — Entstehung und Fälligkeit der Kurtaxe

Kurtaxordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Kurtaxe entsteht im Falle des § 3 Abs. 1 mit dem Tag des Eintreffens in einem Kurbezirk, im Falle des § 3 Abs. 2 mit der Inanspruchnahme der Kur- oder Erholungseinrichtungen.

(2) Die Kurtaxe wird mit ihrem Entstehen fällig.