Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung
Kurtaxordnung§ 2 Kurbezirke
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/2#abs-1 (1) Der Kurbezirk Bad Brambach umfasst das Gebiet der Gemeinde Bad Brambach und ist in zwei Kurzonen eingeteilt. Die Kurzone I umfasst das Gebiet der Gemeinde Bad Brambach, ausgenommen die in Satz 3 aufgeführten Ortsteile. Die Kurzone II umfasst die Ortsteile Bärendorf, Gürth, Hohendorf, Oberbrambach, Raun, Raunergrund, Rohrbach und Schönberg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/2#abs-2 (2) Der Kurbezirk Bad Elster umfasst das Gebiet der Stadt Bad Elster und ist in zwei Kurzonen eingeteilt. Die Kurzone I umfasst das Gebiet der Stadt Bad Elster, ausgenommen die in Satz 3 aufgeführten Ortsteile. Die Kurzone II umfasst die Ortsteile Mühlhausen und Sohl.