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Kurtaxordnung

§ 2 Kurbezirke

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/2#abs-1 (1) Der Kurbezirk Bad Brambach umfasst das Gebiet der Gemeinde Bad Brambach und ist in zwei Kurzonen eingeteilt. Die Kurzone I umfasst das Gebiet der Gemeinde Bad Brambach, ausgenommen die in Satz 3 aufgeführten Ortsteile. Die Kurzone II umfasst die Ortsteile Bärendorf, Gürth, Hohendorf, Oberbrambach, Raun, Raunergrund, Rohrbach und Schönberg.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kurtaxordnung/2#abs-2 (2) Der Kurbezirk Bad Elster umfasst das Gebiet der Stadt Bad Elster und ist in zwei Kurzonen eingeteilt. Die Kurzone I umfasst das Gebiet der Stadt Bad Elster, ausgenommen die in Satz 3 aufgeführten Ortsteile. Die Kurzone II umfasst die Ortsteile Mühlhausen und Sohl.

§ 1 § 3