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Schlussformel KunstHG (Nordrhein-Westfalen)

Kunsthochschulgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Innovation, Wissenschaft,

Forschung und Technologie

Der Innenminister

zugleich für

die Justizministerin

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Minister

für Bauen und Verkehr

für den Finanzminister

Der Minister

für Generationen, Familie,

Frauen und Integration

zugleich für

die Ministerin für Schule und Weiterbildung