§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 24.01.2006 – XI ZR 384/03Bankvertragsrecht: Pflicht der Bank zur Nichtgefährdung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers; keine Schutzwirkung des Darlehensvertrags zugunsten des Alleingesellschafters einer GmbH KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 198
- OLG Frankfurt am Main, 21.04.2010 – 2 Ws 147/08Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/55a#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 14 Abs. 2 Satz 10 eine Angabe verwertet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/55a#abs-2 (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.