Gesetze / Krankenpflegegesetz

KrPflG 2004

§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrPflG%202004/18a#abs-1 (1) Die §§ 9 bis 17 finden keine Anwendung auf Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer, die im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7 die Ausbildung an einer Hochschule ableisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrPflG%202004/18a#abs-2 (2) § 10 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 12 Abs. 1 und 3 finden keine Anwendung auf Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer, die im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7 die Ausbildung an einer Schule ableisten, soweit die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene Ausbildungsdauer überschritten ist.

§ 18 § 19