Gesetze / Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
KrFArbZG§ 4 Ruhezeiten
Stand: 10.06.2019
Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer sowie nach dem AETR.