Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin
KonstPrV§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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09.12.2019 Ausfertigung
§ 9 umnummeriert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I 2153)
BGBl. 2019 I S. 2153
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