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§ 31 KonWO (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Konstituierungswahlordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf der Wahlperiode der ersten Kammerversammlung außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen