Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalintegrationsarbeitsverordnung
KomIntAVO§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KomIntAVO/2#abs-1 (1) Verteilungsmasse sind die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Förderung der jeweiligen Fördergegenstände nach § 1 Absatz 1 im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KomIntAVO/2#abs-2 (2) Als Einwohnerzahl im Sinne dieser Verordnung gilt die zum 31. Dezember des Vorjahres in der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamts ausgewiesene Gesamtzahl der Bevölkerung.