Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung
KomAEV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.08.2026
Diese Verordnung gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen und Ausschüsse von Gemeinden, Ämtern, Verbandsgemeinden, Landkreisen und für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.
Einzelnorm