Diese Verordnung gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen und Ausschüsse von Gemeinden, Ämtern, Verbandsgemeinden, Landkreisen und für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.
Einzelnorm
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Diese Verordnung gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen und Ausschüsse von Gemeinden, Ämtern, Verbandsgemeinden, Landkreisen und für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.
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