Gesetze / Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
KlFzKV-BinSch§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KlFzKV-BinSch/14#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. März 1995 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten in Kraft:
(2) Mit Ablauf des 28. Februar 1995 treten außer Kraft:
1.
2.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KlFzKV-BinSch/14#abs-3 (3) Die in Absatz 2 Nr. 3 bis 7 ausgenommenen Vorschriften der dort genannten Verordnungen treten außer Kraft:
Änderungsverlauf
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21.09.2018 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 2 § 4 des Gesetzes vom 21. September 2018 (BGBl. I 1398)
BGBl. 2018 I S. 1398
BGBl. 2018 I S. 1398
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.