Gesetze / Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
KitaFinHG§ 27 Höhe und Aufteilung der Programmkosten
Stand: 17.07.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KitaFinHG/27#abs-1 (1) Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 1 000 Millionen Euro werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren wie folgt bereitgestellt:
| Land | Verfügungsrahmen (Angaben in Euro) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 136 474 883 |
| Bayern | 159 807 943 |
| Berlin | 48 860 661 |
| Brandenburg | 27 988 743 |
| Bremen | 8 480 054 |
| Hamburg | 24 996 539 |
| Hessen | 76 931 913 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 17 545 604 |
| Niedersachsen | 94 405 509 |
| Nordrhein-Westfalen | 217 914 390 |
| Rheinland-Pfalz | 48 201 870 |
| Saarland | 10 374 559 |
| Sachsen | 47 975 344 |
| Sachsen-Anhalt | 23 429 714 |
| Schleswig-Holstein | 32 832 161 |
| Thüringen | 23 780 112 |
| Summe (Deutschland) | 1 000 000 000 |
Die Mittel, die dem Bundessondervermögen gemäß § 4a Absatz 4 des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes zur Verfügung stehen, verteilen sich entsprechend anteilig auf die Verfügungsrahmen der Länder. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ermächtigt, nach Abstimmung unter den Ländern einer Umverteilung der Länderanteile innerhalb der jährlich zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zuzustimmen. Auf Grund der Regelung des § 28 Absatz 1 können sich die Verfügungsrahmen ändern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KitaFinHG/27#abs-2 (2) Die Bundesförderung kann für eine Einzelmaßnahme bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen betragen.
Änderungsverlauf
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14.07.2020 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I 1683)
BGBl. 2020 I S. 1683
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.