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Artikel 2 · BT-Drs. 19/20057 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder)
Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) unterstreicht
seit 2008 das Ziel des Bundes, den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung schnellstmöglich voranzutrei-
ben und die Länder und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe durch Finanzhilfen zu unterstützen. Mit
dieser Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder werden
dem KitaFinHG die Regelungen für ein 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021
hinzugefügt. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms führt der Bund dem Sondervermögen „Kinderbetreuungs-
finanzierung“ insgesamt 1 000 Millionen Euro verteilt auf die Jahre 2020 und 2021 zu. Damit sollen die Investi-
tionskosten von 90.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern bis zum Schul-
eintritt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen getragen werden.

Zu Kapitel 5 (§§ 26 bis 32)
Im Kapitel 5 finden sich die materiell-rechtlichen Regelungen zu dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreu-
ungsfinanzierung“ 2020 – 2021 im Sinne von Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz.

Zu § 26
Die Vorschrift legt den Gegenstand, das Förderziel und den Förderbeginn der Finanzhilfen fest. Die Finanzhilfen
in Höhe von insgesamt 1 000 Millionen Euro werden in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des Sonderver-
mögens „Kinderbetreuungsausbau“ bereitgestellt um besonders bedeutsame Investitionen zum Ausbau der für ein
bedarfsgerechtes Angebot benötigten Plätze zu ermöglichen. Diese sind erforderlich, um den strukturellen Rah-
men für die wirtschaftliche Weiterentwicklung in Deutschland zu verbessern. Mit dem 5. Investitionsprogr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.309 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/20057, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.999–62.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 88679163b37048fa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP