Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/20057 · S. 19
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder) Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) unterstreicht seit 2008 das Ziel des Bundes, den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung schnellstmöglich voranzutrei- ben und die Länder und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe durch Finanzhilfen zu unterstützen. Mit dieser Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder werden dem KitaFinHG die Regelungen für ein 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021 hinzugefügt. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms führt der Bund dem Sondervermögen „Kinderbetreuungs- finanzierung“ insgesamt 1 000 Millionen Euro verteilt auf die Jahre 2020 und 2021 zu. Damit sollen die Investi- tionskosten von 90.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern bis zum Schul- eintritt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen getragen werden. Zu Kapitel 5 (§§ 26 bis 32) Im Kapitel 5 finden sich die materiell-rechtlichen Regelungen zu dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreu- ungsfinanzierung“ 2020 – 2021 im Sinne von Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz. Zu § 26 Die Vorschrift legt den Gegenstand, das Förderziel und den Förderbeginn der Finanzhilfen fest. Die Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 1 000 Millionen Euro werden in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des Sonderver- mögens „Kinderbetreuungsausbau“ bereitgestellt um besonders bedeutsame Investitionen zum Ausbau der für ein bedarfsgerechtes Angebot benötigten Plätze zu ermöglichen. Diese sind erforderlich, um den strukturellen Rah- men für die wirtschaftliche Weiterentwicklung in Deutschland zu verbessern. Mit dem 5. Investitionsprogr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.309 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/20057, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.999–62.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 88679163b37048fa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP