Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kitaelternbeiratsverordnung
KitaEBV§ 11 Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KitaEBV/11#abs-1 (1) Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an den Beratungen gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 entstehenden Mehraufwandes für die Verpflegung wird je Beratungstag eine Verpflegungspauschale in folgender Höhe gewährt:
Bei einer Dauer
von mindestens acht aber weniger als 14 Stunden sechs Euro,
von mindestens 14 aber weniger als 24 Stunden zwölf Euro,
von 24 Stunden 24 Euro.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KitaEBV/11#abs-2 (2) Bei Bereitstellung einer unentgeltlichen Verpflegung wird keine Verpflegungspauschale gewährt.
Einzelnorm