Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung
KitaBKNV§ 1 Betriebskosten
Stand: 02.08.2026
Zu den Betriebskosten im Sinne des § 15 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes gehören die Personalkosten nach § 15 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes und die in § 2 aufgeführten Sachkosten.