Gesetze / Landesrecht Brandenburg / KiAusV · GVBl.II/04, [Nr. 35] S.886
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Entgegennahme und über die Behandlung von Austrittserklärungen aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsvereinigung des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsverordnung - KiAusV)
6 Normen · Ausgangsfassung vom 28.10.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
22.08.2013 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. August 2013 (GVBl.II/13, [Nr. 62])
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.