(1) Das Symbol der Waldohreule ist amtliches Naturschutzkennzeichen im Freistaat Sachsen. Nationalparke und Biosphärenreservate können hiervon abweichend durch besondere gebietsspezifische Zeichen gekennzeichnet werden, sofern solche vom Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung festgelegt sind.
(2) Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale sind mit den in der Anlage 1 abgebildeten fünfeckigen Naturschutztafeln zu kennzeichnen.