Gesetze / Kassensicherungsverordnung
KassenSichV§ 5 Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle sowie die organisatorischen Anforderungen zur Vergabe der Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems fest. Die jeweils aktuellen Versionen werden im Bundessteuerblatt Teil I und auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht.
Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
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30.07.2021 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 30. Juli 2021 (BGBl. I 3295)
BGBl. 2021 I S. 3295
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