Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/1?asof=2024-07-20#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/1?asof=2024-07-20#abs-2 (2) Öffentliche Kapitalmarktinformationen sind Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind und einen Emittenten von Wertpapieren oder einen Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen betreffen. Dies sind insbesondere Angaben
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/1?asof=2024-07-20#abs-3 (3) Dieses Gesetz ist auf Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz nicht anzuwenden; § 18 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. Der Zulässigkeit eines Musterverfahrens nach diesem Gesetz steht nicht entgegen, dass wegen desselben Lebenssachverhalts eine Verbandsklage rechtshängig ist.