Gesetze / Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
KaffeeV 2001§ 4 Analysenmethoden
Stand: 10.06.2019
Die zur Bestimmung des freien Kohlenhydratgehaltes und des Gesamtkohlenhydratgehaltes von löslichen Kaffees verwendeten Analysenmethoden müssen hinsichtlich der im Anhang unter den Nummern 1 und 2 der Richtlinie 85/591/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die Kontrolle von Lebensmitteln (ABl. EG Nr. L 372 S. 50) aufgeführten erforderlichen Kriterien getestet sein.
Änderungsverlauf
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20.12.2002 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (BGBl. I 4695)
BGBl. 2002 I S. 4695
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