Gesetze / Kommunalvermögensgesetz
KVG§ 10 Schlußbestimmung
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 10 KVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Schleswig, 21.05.2015 – 5 U 207/14Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.